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Rentenhöhe.

Informationen zu Entgeltpunkten, Rentenartfaktor, Zugangsfaktor, Rentenwert.

Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte spiegeln die bis zum Renteneintritt erworbenen Anwartschaften ab.

Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor der Altersrente ist 1 (volle Rente). Ebenso ist der Rentenartfaktor der vollen Erwerbsminderungsrente 1, während der Rentenartfaktor für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ½ ist.

Zugangsfaktor

Über den Zugangsfaktor wird der Abschlag für vorzeitigen Rentenbezug berücksichtigt. Bei Rentenbeginn mit Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keinen Abschlag, der Zugangsfaktor beträgt also 1. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente wird diese um 0,3 % je vorgezogenem Monat gekürzt. Mithin reduziert sich der Zugangsfaktor um 0,003 für jeden Monat. Langjährig Versicherte, die bereits mit 63 Jahren in Rente gehen können, müssen mit einem Abschlag von bis zu 14,4 % (bei 4 Jahren vor Erreichen der Regelaltersgrenze) rechnen, also einem Zugangsfaktor von 0,856. Bei der Erwerbsminderungsrente beträgt der Zugangsfaktor mindestens 0,892.

Rentenwert

Der Rentenwert ist der Wert eines Entgeltpunktes. Genauer gesagt ist es also der Betrag, der einer monatlichen Regelaltersrente entspricht, wenn das Rentenkonto einen Entgeltpunkt aufweist. Aktuell beträgt der Rentenwert- West 34,19 EUR - Ost = 33,23 EUR.

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