Die jeweils aktuellen Daten zur AHV und ihrem Kapitalanlageergebnis entnehmen Sie bitte der Seite: https://www.ahv-tuev.de/ueber-uns/kennzahlen-ahv/
Die Kapitalanlage der AHV wird durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und durch die qualitativen und quantitativen Vorgaben aus der Anlageverordnung für Pensionskassen, Sterbekassen und kleinere Versicherungsunternehmen (AnIV) reguliert. Daneben sind weitere aufsichtsrechtliche Anforderungen aus Rundschreiben bzw. Veröffentlichungen der BaFin, aus dem internen AHV-Regelwerk und etwaige Beschlussvorbehalte des AHV-Aufsichtsrates einzuhalten.
Die AHV-Anlagepolitik gliedert sich in drei wesentliche strategische Punkte:
- Analyse der Verpflichtungen und Anlageplanung (Asset-Liability-Prozess)
- Analyse der Anlagemöglichkeiten und taktische Umsetzung der Anlagepolitik
- Risikomanagement, Berichtswesen und Revision
Analyse der Verpflichtungen und Anlageplanung (Asset-Liability-Prozess)
Die Finanzierung der AHV erfolgt durch die Beiträge der Mitgliedsunternehmen, deren versicherten Mitarbeitenden sowie durch die erwirtschafteten Kapitalerträge. Hierbei ist der langfristige Charakter des Versorgungsversprechens zu berücksichtigen. Die AHV hat keine eigene Gewinnerzielungsabsicht und ihre effiziente Organisationsstruktur ermöglicht attraktive Konditionen. Mit ihren Strukturen und Sicherungsinstrumenten hat sie sich als langjährig zuverlässiger Dienstleister in der TÜV-Welt bewährt. Insgesamt werden 104 Mitgliedsunternehmen betreut. Diese Arbeitgeber bieten ihrer Belegschaft die Chance, die durch die AHV angebotenen Wege zur betrieblichen Altersversorgung wahrzunehmen. Insgesamt betreut die AHV inzwischen über 18.000 versicherte Personen.
Die Organisationsform der AHV-TÜV als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die Begrenzung des Wirkungskreises ausschließlich auf die Unternehmungen der Technischen Überwachungs-Vereine und deren Belegschaften stellt sicher, dass keine eigenen Gewinnziele verfolgt werden. Auch sind keine Drittinteressen, z.B. etwaiger Gesellschafter oder Aktionäre und auch keine provisionsabhängigen Vertriebsorganisationen zu bedienen. Von den insgesamt äußerst niedrigen Kosten profitiert ausschließlich die Versichertengemeinschaft der TÜV-Familie. Das Geschäftsmodell und der Erfolg der AHV basieren in hohem Maße auf dem Vertrauen, welches die Trägerunternehmen und deren Belegschaften ihr entgegenbringen.
Die Einzahlungsphasen und die daran anschließenden Auszahlungen (Renten) umfassen im Regelfall mehrere Dekaden. Das Ziel des Anlageprozesses ist es, in der Gesamtheit des Kapitalanlagebestandes eine auskömmliche Rendite bei größtmöglicher Sicherheit zu erwirtschaften und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Sämtliche Kapitalanlagen und die daraus erwirtschafteten Erträge dienen der Absicherung der Rentenansprüche. Daher hat die AHV ein professionelles Anlagemanagement installiert.
Einen ausführlichen Einblick in die wesentlichen identifizierten Risiken, die in unserem Risiko-Controlling beachtet und in Einzel- und Gesamtbewertungen berücksichtigt werden, finden Sie in unserem jährlichen Geschäftsbericht. Diese Berichte finden Sie auf unserer Homepage https://www.ahv.tuev.de/ahv.
Nach Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses 2022 durch die Mitgliederversammlung (voraussichtlich am 09.05.2023) wird auch der Bericht für das Geschäftsjahr 2022 auf unserer Homepage veröffentlicht.
Die AHV-TÜV ist im Wesentlichen die Rückdeckungspensionskasse der TÜV-Organisationen. Die TÜV-Gesellschaften, die rechtlich und organisatorisch unabhängig agieren, haben in der AHV, die den Mitarbeitenden gegenüber direkt zugesagte betriebliche Altersversorgung rückgedeckt. Die Arbeitgeber sind somit die Versicherungsnehmer und erhalten daher auch die Rentenleistungen. Diese zahlen sie dann an ihre im Ruhestand befindlichen ehemaligen Mitarbeitenden als Betriebsrenten aus. Eine unmittelbare Beziehung oder gar einen unbedingten unmittelbaren Anspruch der Rentenempfänger gegenüber der AHV-TÜV gibt hier es nicht.
Außerdem betreibt die AHV das direkte Pensionskassengeschäft, so dass es einen unmittelbaren Bezug zwischen der jeweiligen versicherten Person und der AHV gibt. In diesem Geschäftsbereich können die Versicherten zu Beginn der Leistungsphase zwischen einer lebenslangen Rente, einer Teil- oder Gesamtauszahlung wählen.
Aus den Verpflichtungen der AHV ergeben sich eine Reihe von Risiken. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung, als auch die Unterstützung im Falle einer Invalidität, sichert Menschen in verschiedenen Phasen ihres Lebens ab. Zwangsläufig lassen sich aus der Natur des Menschen biometrische Risiken für die AHV ableiten.
Der Verantwortliche Aktuar prüft jährlich die angewandten biometrischen Rechnungsgrundlagen und ermittelt die Höhe des Deckungskapitals. Aus dieser mit Kapitalanlagen unterlegten Deckungsrückstellung werden die Leistungsversprechen erfüllt. Die Höhe dieser Rückstellung leitet sich unter anderem von der rechnungsmäßigen Lebenserwartung der Gemeinschaft der Versicherten ab. Die aktuarielle Prüfung analysiert die tatsächlichen Veränderungen bei Anwärtern, Pensionären, Invaliden und Hinterbliebenen und gleicht diese mit den geplanten Erwartungen ab. Aufgrund der Entwicklung des Sterblichkeitsverlaufs innerhalb eines Geschäftsjahres können sich sowohl Risikogewinne als auch -verluste ergeben. Bei andauernden Abweichungen sind Korrekturen der Rechnungsgrundlagen vorzunehmen.
Die sich weiterhin verlängernde Lebenszeit der Bevölkerung hat auch Folgen für die Entwicklung der staatlichen Rentenausgaben und die jeweiligen Rentenansprüche. Eine steigende Lebenserwartung führt auch hier, in Abhängigkeit des Beginns einer Rentenzahlung, zu insgesamt längeren Rentenbezugszeiten. Die erste Säule der Alterssicherung hat hierauf mit ersten Schritten reagiert und die gesetzliche Regelaltersgrenze erhöht, wodurch die Leistungen über die gesamte Rentenbezugsdauer nach unten angepasst werden.
Neben den biometrischen Rechnungsgrundlagen beeinflusst auch der zugrunde gelegte Rechnungszins als wesentlicher Faktor die Höhe der Verpflichtungen (Deckungsrückstellung). Für das Sparkapital der Versichertengemeinschaft und für die weiteren Prämienzahlungen ist der jeweilige vertragliche Rechnungszins zu leisten. Bei neuen Verträgen sind die Zinsgarantien niedriger gestaltet. Das Anlagerisiko der Altverträge besteht für die Versicherer allerdings fort, denn die hierbei vereinbarten Garantiezinsen liegen im Durchschnitt meist noch über den aktuellen Marktzinsen risikoloser Anlagen.
Diesem Risiko wird mit der Bildung der Zinszusatzreserve bzw. einer Zinsverstärkung, welche dem Deckungskapital zugeführt wird, begegnet. Dieser Vorsorgeposten baute innerhalb des Sparkapitals der Versicherten schrittweise eine Sicherheitsmarge zur Kompensation des Risikos aus dem Niedrigzinsumfeld auf. Nach den nunmehr wieder angestiegenen Zinsen kann diese nun wieder zugunsten der Versichertengemeinschaft verwendet werden. Ein insgesamt höheres Zinsniveau erleichtert den Ausbau der Zinsvorsorge (Zinszusatzreserve bzw. -verstärkung). Die hier zu berücksichtigenden Faktoren ergeben sich aus langjährigen Zinsmittelwerten, so dass sich eine Entlastung erst zeitverzögert einstellen wird. Sämtliche Vorsorgemaßnahmen tragen spürbar zur Absenkung der passivischen Zinsanforderungen an die AHV bei und stärken diese.
Die Wahrung der Interessen der AHV-Versichertengemeinschaft steht im Mittelpunkt der AHV-Geschäftstätigkeit. Aufgrund der Konstitution als Gegenseitigkeitsverein erreichen sämtliche AHV-Ergebnisse ausschließlich diese Gemeinschaft. Es werden keine Vertriebsprovisionen an AHV-Mitarbeiter oder Dritte gezahlt.Die effiziente Betriebsorganisation trägt seit Jahren zu einer stabilen und sehr günstigen Kostenstruktur bei. Nachweislich wurden die in den zugrundeliegenden Tarifen eingerechneten Kosten regelmäßig deutlich unterschritten. Dies führt zu höheren Ergebnisanteilen der Versicherten. Aufgrund dieser andauernden Unterschreitung der rechnungsmäßigen Kosten ergibt sich kein Bedarf einer zusätzlich zu dotierenden Kostenvorsorge.
Analyse der Anlagemöglichkeiten und taktische Umsetzung der Anlagepolitik
Ausgehend von den aus den Versorgungsversprechen abzuleitenden Zahlungsverpflichtungen wird die strategische Anlagepolitik festgelegt. Dies wird jährlich im Rahmen eines Asset-Liability-Abgleichs und der Prognoserechnung überprüft. Auslöser einer weiteren, ungeplanten Überprüfung sind u.a. sich stark verändernde Kapitalmarktparameter, neue betriebswirtschaftliche bzw. regulative Aspekte oder Investitionsmöglichkeiten in völlig neue Produkte.
Die mit sämtlichen Investments naturgemäß übernommenen oder zu übernehmenden Anlagerisiken sind vor den vorhandenen Risikobudgets zu spiegeln. Die Risikotragfähigkeit leitet sich im Wesentlichen aus den Eigenmitteln und den stillen Reserven der Kapitalanlagen ab.
Um Ertragschancen zu nutzen und gleichzeitig das Risiko zu reduzieren, hat die AHV ein breit diversifiziertes Portfolio aufgebaut. Dies umfasst liquide als auch illiquide Anlageklassen, wie Immobilien und Infrastrukturinvestments. Die breite Streuung der Anlagemittel ist der probate Weg zur Risikoreduktion. Dies erreicht die AHV u.a. auch über professionell gemanagte Fondsanlagen. Für sämtliche Investments wird die Diversifikation mittels verschiedener Kriterien (Emittenten, Länder, Branchen, Laufzeiten, Bonitäten und Anlagestile) organisiert und überwacht, besonders um Kumulrisiken zu vermeiden.
Die folgende Grafik zeigt die Struktur der Kapitalanlagen zum 31.12.2022, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Anlageklassen und Risikokategorien
Im Rahmen der Anlagedisposition gilt es, eine Vielzahl von aufsichtsrechtlichen, politischen, volks- und betriebswirtschaftlichen Parametern zu beachten. Hierzu zählt auch die Abstimmung der Kapitalanlagen mit den künftigen Rentenzahlungen. Für das jeweilige Sparkapital der Versichertengemeinschaft und für die weiteren Prämienzahlungen ist der jeweilige vertragliche Höchstrechnungszins zu leisten. Das in 2022 durch die Zinswende angestiegene Renditeniveau ermöglicht wieder in Anleihen von Schuldnern mit guter Bonität zu investieren und einen auskömmlicheren Zins zu vereinnahmen.
Die AHV-TÜV hatte dem Niedrigzinsumfeld zeitig gegengesteuert und investierte vermehrt in Zinsträgern mit längeren Zinsbindungen bei auskömmlicher Rendite. Dies untermauert die Position der AHV als traditioneller Buy-and-Hold Investor. Zusätzlich mischt sie alternative Anlagen bei. Schwerpunktinvestments waren in den letzten Jahren Fonds, für Immobilien u. -finanzierungen und insbesondere Grundstücke. Die AHV hat letztere mit einem Erbbaurecht belastet und erhält hierfür einen regelmäßigen Erbpachtzins. Dieser ist jährlich an einen Anstieg der Inflationsrate gekoppelt. Durch die längeren, mit den Rentenverpflichtungen abgeglichenen Anlagelaufzeiten ist das Neuanlagevolumen überschaubar und somit keinen Wiederanlagerisiken ausgesetzt. Das den Vorjahren als rentable Parkstation ausgebaute Spezialfondsvolumen (Aktien- und aktienähnliche Anlageformen) wird etwas reduziert. In diesen Fonds setzt die AHV auf ihre bewährte risikoorientierte Anlagephilosophie. In 2022 erreichte die AHV eine positive Performance mit diesen eigenen Fonds.
Bei den Anlagedispositionen werden zunehmend ethische, soziale und besonders ökologische Belange berücksichtigt. Gleichwohl sind und bleiben die Punkte Sicherheit und Rentabilität, besonders in der Gesamtheit der Anlagemittel die wesentlichen Anlageziele. Durch eine weitere schrittweise Ausweitung des Engagements in Fonds für Infrastrukturanlagen wird ein Gleichgewicht zwischen Ertrag und nachhaltigem Handeln gesucht. Dies erfolgt durch die Beimischung von Fonds für erneuerbare Energie. Ein aktiver und sich gleichzeitig rentierender Beitrag zum Klimaschutz ist somit zusätzlich möglich. Auch bei solchen Investments werden die Risiken durch eine breite Streuung der Anlagen reduziert.
Ausgehend vom Begriff Nachhaltigkeit ist die Frage grundlegender Wirkungszusammenhänge von Investments sehr komplex. Die AHV sucht die für ihre Kapitalanlage wesentlichen Wirkungsketten herauszuarbeiten und ständig weiterentwickelte Leitplanken für ihre Investmentpolitik zu implementieren. Unverändert scheint das wichtige Thema Klimaschutz im Vordergrund zu stehen. Dies vermutlich, da hierzu Bemessungen aufgrund naturwissenschaftlicher Verfahren einfacher erfolgen können, als z.B. zahlreiche Entwicklungen eines „anständigen“ Umgangs miteinander. In der Kapitalanlagepolitik der AHV werden sämtliche Anlagen vor dem gegebenen betriebswirtschaftlichen Rahmen, insbesondere der Risikotragfähigkeit gespiegelt. Sollte diese nicht gegeben sein, ist von Investments abzusehen. Ein Nachhaltigkeitskriterium allein ist kein Anlagefreibrief.
Es gilt, die Chancen und Risiken im operativen Kapitalanlagegeschäft zu erkennen und in den gegebenen Rahmenbedingungen so umzusetzen, dass größtmöglicher Nutzen für sämtliche Beteiligten entsteht. Die AHV hat ihre Schuldneradressen, die von ihr beauftragten Asset-Manager und ihre sonstigen Anlagen nach Akzeptanz und Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien klassifiziert. Hier stellt sie auf deren Akzeptanz der Prinzipien für nachhaltiges Investment der Vereinten Nationen (UN-PRI) ab. Da die Investments der betrieblichen Altersversorgung über die AHV weder unter Artikel 8 oder Artikel 9 der EU-Verordnung 2019/2088 fallen, berücksichtigen die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Durch bereits vorgenommene AHV-Investments, die nicht nur zur Rentabilität der AHV, sondern ausdrücklich auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, konnten (nach Berechnung der Zielfonds) in 2021 addiert rd. 20.000 Tonnen CO² (Vorjahr 16.400 t) eingespart werden. Diese Einsparung sollte sich in den nächsten Jahren weiter erhöhen, da projektierte Investitionen in den Fonds sukzessiv umgesetzt werden.
Risikomanagement, Berichtswesen und Revision
Die Risiken der Kapitalanlagen werden im Rahmen eines Stresstestmodels gesteuert. Hier orientiert sich die AHV primär am sogenannten BaFin-Stresstest. Daneben wurden je nach Anlageklasse weitere Instrumente zur Risikosteuerung implementiert. Bei direkt gezeichneten Zinsträgern mit Halteabsicht bis zu deren finaler Tilgung, müssen bei etwaigen Zinssteigerungen keine Buchwerte verändert werden, da die Rückzahlung zum Nennbetrag erfolgt.
Zur Vermeidung von bonitätsbedingten Verlusten wird die Schuldnerqualität laufend überwacht und mit Ausfallwahrscheinlichkeiten unterlegt. Hierbei werden externe Einschätzungen von Ratingagenturen einer internen Überprüfung unterzogen. Aktien und -ähnliche Anlagen werden über extern verwaltete Fonds gehalten. Auch hier hat die AHV ein stringentes Risikomanagement installiert, das größtmögliche Transparenz ihrer Fonds sicherstellt. Wesentliches Steuerungsinstrument ist ein börsentägliches internes Berichtswesen, mit einer Ergebnishochrechnung und deren regelmäßig durchgeführte Simulation unter verschiedenen Kapitalmarktszenarien.
Risiken steuert die AHV auch durch ein internes Limitsystem. Ein Liquiditätsmanagement mit Berechnungen für unterschiedliche Zeiträume gewährleistet die jederzeitige Zahlungsfähigkeit. Die Steuerung operationeller Risiken erfolgt durch ein dynamisches internes Regelwerk mit entsprechenden Leit- und Berichtslinien. Die einzelnen Arbeitsprozesse werden in Einbindung der AHV-Mitarbeiter einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikomanagement unterzogen. Weitere Prüfungen erfolgen durch die interne Revision. Das bewährte und laufend überarbeitete interne Berichtswesen unterstützt den Vorstand in der Unternehmenssteuerung. Durch die AHV-Vergütungsrichtlinie ist sichergestellt, dass weder AHV-Mitarbeitenden noch dem Vorstand Anreize zu einer spekulativen Anlagepolitik gegeben sind oder Interessenskonflikte entstehen.
Sämtliche Ergebnisse stehen somit ausschließlich und vollumfänglich der Versichertengemeinschaft zu. Das AHV-Geschäftsmodell ist auf die Erwirtschaftung einer nachhaltigen Verzinsung zur ordnungsgemäßen Bedienung der Rentenansprüche ausgerichtet. Transparenz ist für die AHV-TÜV ein Selbstverständnis, nicht nur wegen der gesetzlichen Vorgabe, die mit dem Altersversorgungssystem verbundenen finanziellen und versicherungstechnischen Risiken zu identifizieren und dem Kunden vor Vertragsabschluss zu benennen.
Der langjährig gelebte und bewusste Umgang mit Risiken ist ein wesentlicher Kern der AHV-Unternehmenskultur. Die AHV verfügt über beachtliche stille Reserven. Sie hat ein professionelles Kapitalanlagemanagement auf- und ausgebaut und somit die Basis für ihre auskömmliche Ertragskraft zur Bedienung der Rentenverpflichtungen gelegt.
Genehmigt: Essen, den 27.02.2023
Der Vorstand
-Ralf Heynck- -Silvia Schwierz-