Der Durchführungsweg Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse der AHV
Der Durchführungsweg Unterstützungskasse vereint die Vorteile eines externen Durchführungsweges (wie die Pensionskasse) mit den Freiheiten eines internen Durchführungsweges (wie die Direktzusage). Um diese Vorteile auch allen Mitgliedern der AHV bieten zu können, wurde 2014 die Alters- und Hinterbliebenen-Unterstützungskasse der Technischen Überwachungs-Vereine e.V. – kurz AHU – gegründet.
Externer Durchführungsweg
Die Unterstützungskasse ist ein externer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und übernimmt damit die komplette Abwicklung der bAV für Sie als Arbeitgeber. Ähnlich der AHV-Pensionskasse führen Sie in der aktiven Phase des Mitarbeiters die Beiträge (aus Entgeltumwandlung plus ggf. einem arbeitgeberfinanzierten Beitrag) an die AHU ab. In der Rentenphase Ihres Arbeitnehmers dann wickeln wir nach Wunsch alles komplett für Sie ab. Wir zahlen die Rente aus, erstellen die Abrechnung und führen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab.
Maximale Gestaltungsmöglichkeit
Gleichzeitig bietet die Unterstützungskasse aber auch die gleichen Möglichkeiten wie die Direktzusage. Die eingezahlten Beiträge sind ohne Beschränkung lohnsteuerfrei. Soweit arbeitgeberfinanziert sind die Beiträge auch unbeschränkt sozialversicherungsfrei. Bei Entgeltumwandlung gilt hier die Obergrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrundlage (BBG) Rentenversicherung West.
Sicherheit durch Rückdeckung
Die AHU ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Die zugesagten Leistungen einschließlich der vorgeschriebenen Rentenerhöhungen werden im Tarif Dynamik der AHV-Pensionskasse rückgedeckt, so dass es praktisch weder ein Risiko für Sie gibt noch ein Ausweis in der Bilanz notwendig ist.
Die Grafik erläutert den Ablauf der Entgeltumwandlung über die AHU mit Rückdeckung bei der AHV-Pensionskasse.
Mehr Informationen
Mehr Informationen zur Unterstützungskasse / Tarif Dynamik 21
Muster Zusagevereinbarung