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Mein Weg zur bAV

Informationen zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung - vom ersten Vorschlag bis zur Rente

Schön, dass wir Sie davon überzeugen konnten, Ihre Rentenlücke durch den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung zu schließen. Der Weg dorthin ist viel einfacher, als sie denken und wir begleiten Sie gerne. Hier schon mal die verschiedenen Stationen im Überblick. Auch wenn Sie von der bAV schon überzeugt sind, informieren und beraten wir Sie doch noch über alle Details, damit die Lösung für Sie maßgeschneidert ist. Beim Abschluss der betrieblichen Altersversorgung läuft alles über die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wir sagen Ihnen gerne, wie die konkreten Schritte ablaufen. Nach dem Abschluss bleibt es interessant. Wir halten Sie auf dem Laufenden z.B. mit den regelmäßigen Kontostandsmitteilungen und Sie informieren uns, wenn es bei Ihnen eine Veränderung gibt. Irgendwann ist es dann soweit: Sie haben das Rentenalter erreicht! Vielleicht wollen Sie aber auch vorzeitig in Rente gehen oder doch noch länger arbeiten. Wir begleiten Sie natürlich auch hier.

Auch wenn Sie von der bAV schon überzeugt sind, informieren und beraten wir Sie doch noch über alle Details, damit die Lösung für Sie maßgeschneidert ist.

Information
Die erste allgemeine aber auch bereits individuell auf Sie zugeschnittene Information finden sie auf diesen Internetseiten (von der allgemeinen Information zur Rentenversicherung über das Leistungsangebot der AHV bis zum individuellen Versorgungs- und Tarifrechner). Mehr Informationen geben wir Ihnen aber gerne in einem persönlichen Telefonat. Rufen Sie doch bitte unsere Berater an oder schreiben Sie uns eine Mail. Die direkten Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.

Beratung
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, Ziele und Vorstellung. Wir beraten Sie gerne, wie die bAV Sie zum Ziel bringt. Welcher Durchführungsweg ist für Sie möglich bzw. der beste und welche Förderung bringt Ihnen den größten Vorteil? Ist eine Hinterbliebenenversorgung für Sie wichtig? Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn sich Ihre persönliche Situation verändert? Viele Fragen, die wir gerne mit Ihnen besprechen.

Vorschlag
Sie sehen klarer, wie Sie Ihre betriebliche Altersversorgung ausgestalten wollen? Dann ist der Zeitpunkt für einen konkreten Vorschlag gekommen. Unser Vorschlag zeigt Ihnen auf, mit welcher betrieblichen Altersversorgung Sie später rechnen können. Wir zeigen Ihnen verschiedene Szenarien auf, von der garantierten Rentenhöhe bis zur „wahrscheinlichen“ Rentenhöhe, die wir auf der Basis unserer langjährigen Erfahrung hochrechnen.

Alle Fragen geklärt? Beitragshöhe festgelegt? Über die Single-Tarif-Option entschieden? Dann kann die Umsetzung beginnen.

Personalabteilung ansprechen
Wenden Sie sich einfach an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers und tragen Sie dort Ihren Wunsch nach einer betrieblichen Altersversorgung bei der AHV vor. Die Personalabteilung nimmt die Details Ihres bAV-Wunsches auf und kann Ihnen auch verbindlich sagen, ob bzw. in welcher Höhe Sie einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Umwandlungsvereinbarung
Das wichtigste Dokument ist die Umwandlungsvereinbarung. Mit diesem Dokument bestimmen Sie, welchen Teil Ihres Bruttolohns sie nicht als Barlohn erhalten wollen, sondern in einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung umwandeln wollen. Ihre Personalabteilung wird dann alles weitere veranlassen und dafür sorgen, dass Ihr bAV-Beitrag pünktlich auf Ihrem Konto bei der AHV eingeht.

Auch nach dem Abschluss bleiben wir in Kontakt.

Renteninformation
Jeder Ihrer Beiträge wird in eine konkrete Rentenanwartschaft umgewandelt. Darüber hinaus sind Sie an den Überschüssen beteiligt. Die auf Ihr Rentenkonto entfallenden Überschüsse eines Jahres werden dann zum Jahreswechsel wie ein zusätzlicher Beitrag behandelt und entsprechend in eine zusätzliche Rentenanwartschaft umgewandelt. Über den Stand Ihres wachsenden Rentenkontos erhalten Sie jährlich eine Mitteilung, damit Sie wissen, wo Sie stehen.

Änderungsmitteilungen
Natürlich sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen, damit Ihr Konto immer aktuell ist. Sie sind umgezogen? Sie haben eine Familie gegründet und wollen nun auch eine Hinterbliebenenabsicherung für den Fall Ihres Todes? Sie sind eine Lebenspartnerschaft eingegangen verbunden mit dem Wunsch nach Hinterbliebenenschutz? Ihr Lebenspartner ist uns noch nicht namentlich als Hinterbliebenenbezugsberechtigter benannt? oder, oder, oder ... Eine Mitteilung an uns ist wichtig!

Es ist so weit und Sie bereiten sich auf Ihren Rentebeginn vor. Auch jetzt tauchen viele Fragen auf, wie z.B.: Welche Konsequenzen hat das tatsächliche Renteneintrittsalter auf Ihre bAV-Rente? Rente oder doch lieber Kapitalabfindung?

Rentenhöhe
Jährlich haben sie eine Kontostandsmitteilung bekommen, aus der Sie Ihre Rente mit 65 entnehmen können. Wie aber ist die Rentenhöhe, wenn sie früher oder später in Rente gehen. Ein früherer Rentenbeginn führt natürlich zu Abschlägen, ein späterer Rentenbeginn aber zu Zuschlägen. Wie es für Sie mit Ihrer konkreten Planung aussieht, sagen wir Ihnen gerne.

Rente oder Kapital
Die betriebliche Altersversorgung ist natürlich eine Rentenversicherung. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Kapitalauszahlung oder Teilkapitalauszahlung statt der Rente zu entscheiden, wenn Sie dies rechtzeitig ankündigen. Die steuerlichen Konsequenzen sind jedoch recht erheblich. Eine Kapitalauszahlung ist nämlich komplett im Jahr der Auszahlung zu versteuern, so dass Ihr Steuersatz wegen der Progression dann deutlich steigen wird. Die Fünftelungsregelung mildert dies zwar, ist aber nur bei der Unterstützungskasse möglich. Wenn Sie die Riesterförderung in Anspruch genommen haben, ist diese bei voller Kapitalauszahlung sogar komplett zurückzuzahlen. Eine reifliche Überlegung ist also angebracht.

Antrag
Wenn Sie Ihre Überlegungen abgeschlossen haben, fehlt also nur noch der Antrag. Wir prüfen schnell und unbürokratisch, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, und teilen Ihnen Ihre künftige Monatsrente mit. Pünktlich zu Beginn eines jeden Monats können Sie sich dann über die Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung freuen und Ihren verdienten Ruhestand genießen.

AHV Beratungsteam

Michaela Kelm

 +49 201 / 89809-15
 versicherung@ahv-tuev.de

Montag bis Donnerstag
von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Jörg Dohmann

 +49 201 / 89809-17
 versicherung@ahv-tuev.de

Montag bis Donnerstag
von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Sarah Lück

 +49 201 / 89809-16
 versicherung@ahv-tuev.de

Montag bis Donnerstag
von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung

Pensionskasse

In 2002 für jede angestellte Person das Recht auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung eingeführt.


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Unterstützungskasse

Die AHV, Ihr Partner bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer der TÜV Gesellschaften.


Mehr Informationen

FAQ für Arbeitnehmer

Weitere Informationen finden in unseren Informationsseiten und unseren Fragen & Antworten zu Pensions- und Unterstüzungskasse in unseren FAQ.


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Das AHV Rentenportal

Ihre Renteninformationen auf dem elektronischem Wege. Seien Sie stets informiert und auf dem aktuellsten Stand Ihrer Altersversorgung betreffend.


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Betriebliche Altersversorgung

Beim Abschluss der betrieblichen Altersversorgung läuft alles über die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wir sagen Ihnen gerne, wie die konkreten Schritte ablaufen.


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Infos: 7 Jahre länger

Weitere Informationen finden Sie unter 7jahrelaenger.de, Initiative des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).


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AHV für Arbeitgeber

bAV – lästige Pflicht oder wichtiges Gestaltungselement? Sehen Sie bAV nicht als Arbeitgeberpflicht an, sondern als exzellente Möglichkeit, wichtige Pluspunkte bei Ihren jetzigen und künftigen Mitarbeitern zu sammeln.


Mehr Informationen

AHV für Arbeitnehmer

Verdrängen Sie als Arbeitnehmer nicht die Frage, wie Ihr Lebensstandard im Rentenalter sein wird. Informieren Sie sich über die wichtigen Eckpunkte der gesetzlichen Rente und die Möglichkeiten einer zusätzlichen Betriebsrente.


Mehr Informationen

Seit 1924 erfolgreich für Sie da

Vor fast 100 Jahren wurde die AHV als "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG) gegründet. Leistungen stehen beigetretenen Unternehmen sowie deren Mitarbeitern zur Verfügung.


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