AHV für Arbeitgeber
bAV – lästige Pflicht oder wichtiges Gestaltungselement?
Sehen Sie bAV nicht als Arbeitgeberpflicht an, sondern als exzellente Möglichkeit, wichtige Pluspunkte bei Ihren jetzigen und künftigen Mitarbeitern zu sammeln. TÜV-Gesellschaften haben einen exklusiven Zugriff auf das umfassende AHV-Angebot zur betrieblichen Altersversorgung und können sich professioneller Unterstützung sicher sein.
Rückdeckung der Direktzusage
Die Direktzusage dominiert nach wie vor den Bereich der rein arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung. Damit dies nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko für den Arbeitgeber führt, ist eine möglichst kongruente Rückdeckung einfach Pflicht. Die AHV ist Ihr verlässlicher und leistungsstarker Partner für die Rückdeckung. In Zeiten eines extrem schwierigen Kapitalmarktes sprechen die erwirtschafteten Erträge für sich und bringen das bestmögliche Rückdeckungsergebnis.
Durchführungsweg Pensionskasse
Der Durchführungsweg Pensionskasse erfüllt für Sie als Arbeitgeber alle wichtigen Kriterien bei der Auswahl eines bAV-Dienstleisters. Mit der Pensionskasse decken Sie die Vorgaben des Betriebsrentengesetzes ab und bieten auch einen riesterförderfähigen Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung an. Dieser Durchführungsweg bietet bei minimalem Arbeitsaufwand maximale Sicherheit. Last but not least spricht das Ergebnis, also die spätere Rente für Ihre Mitarbeiter, für die Wahl der AHV.
Durchführungsweg Unterstützungskasse
Die Möglichkeit der unbegrenzten Steuerfreiheit der Beiträge oder auch die Vorteile der Fünftelungsregelung bei Kapitalzahlung sind wichtige Argumente für eine Unterstützungskassenzusage. Der rückgedeckte Durchführungsweg Unterstützungskasse bietet natürlich diese Vorteile. Auch die mit der Unterstützungskasse einhergehende Verpflichtung zur regelmäßigen Anpassung der Renten ist durch die Lösung über die AHV bereits optimal umgesetzt. Der Durchführungsweg Unterstützungskasse ist also eine sorgenfreie Alternative gerade auch für die Entgeltumwandlung.
Online - Beratung
Ab sofort stehen wir Ihnen auch für Online-Beratungen zur Verfügung. Nutzen Sie unser
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