Rentenarten
Informationen zu Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente.
Altersrente
Wenn Sie die Regelaltersgrenze, die in Abhängigkeit von Ihrem Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren liegt, erreicht haben, haben Sie Anspruch auf Regelaltersrente.
Haben Sie 35 Versicherungsjahre erreicht – Sie sind dann langjährig versichert –, so können Sie auch schon mit 63 Jahren in Rente gehen, allerdings mit Abschlägen.
Haben Sie 45 Versicherungsjahre erreicht – Sie sind dann besonders langjährig versichert –, so reduziert sich Ihr Rentenabschlag, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. In jedem Fall können Sie dann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Sind Sie vor 1964 geboren, so können Sie nach Jahrgang gestaffelt sogar noch früher abschlagsfrei in Rente gehen, frühestens jedoch mit 63 Jahren.
Hinterbliebenenrente
Im Falle Ihres Todes haben Ihre Hinterbliebenen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Dies gilt für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, wobei deren Einkommen teilweise angerechnet wird, und für Kinder bis höchstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern diese noch in Ausbildung sind. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob Sie im Todesfall bereits Rentner waren oder noch nicht.
Erwerbsminderungsrente
Werden Sie vor Erreichen der Altersgrenze teilweise (Sie können nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten) oder voll (Sie können nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten) erwerbsgemindert, so haben Sie Anspruch auf halbe oder volle Erwerbsminderungsrente. In diesem Fall wird für die Berechnung der Rente nicht nur die bis dahin gezahlten Beiträge berücksichtigt, sondern auch die sogenannte Zurechnungszeit. Dies bedeutet, dass Ihnen für die Zeit bis zum 62. Lebensjahr fiktive Beitragszahlungen angerechnet werden.
Renteneintrittsalter
1947 - 65 Jahre + 1 Monate
1948 - 65 Jahre + 2 Monate
1949 - 65 Jahre + 3 Monate
1950 - 65 Jahre + 4 Monate
1951 - 65 Jahre + 5 Monate
1952 - 65 Jahre + 6 Monate
1953 - 65 Jahre + 7 Monate
1954 - 65 Jahre + 8 Monate
1955 - 65 Jahre + 9 Monate
1956 - 65 Jahre + 10 Monate
1957 - 65 Jahre + 11 Monate
1958 - 66 Jahre
1959 - 66 Jahre + 2 Monate
1960 - 66 Jahre + 4 Monate
1961 - 66 Jahre + 6 Monate
1962 - 66 Jahre + 8 Monate
1963 - 66 Jahre + 10 Monate
1964 - 67 Jahre
Gesetzliche Rente