Ihre Vorteile
Warum die AHV der richtige Partner für Ihre betriebliche Altersversorgung ist
Viele Vorteile sprechen für die AHV als bAV-Partner Ihres Unternehmens:
Exklusiver Unternehmenskreis
Ausschließlich die Technischen Überwachungs-Vereine und ihre Tochterunternehmen können Mitglied der AHV werden und so in den Genuss unserer Angebote kommen. Durch die Homogenität der Mitgliedsunternehmen sind wir auf die besonderen Belange unserer Kunden optimal eingestellt.
Mitgliedschaft
Die AHV ist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert und damit ausschließlich ihren Mitgliedern verpflichtet. Sie verfolgt keine eigenen Gewinninteressen. Ihre sämtlichen Ergebnisse stehen somit vollumfänglich den Mitgliedsunternehmen und deren Mitarbeitern zu. Mitgliederbeiträge fallen bei der AHV nicht an.
Die AHV bietet alle möglichen Förderwege an
Die Beiträge werden im Durchführungsweg der Pensionskasse durch die direkte Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 gefördert oder bei Altverträgen (Abschluss vor 2005) noch durch die Lohnsteuerpauschalierung.
Auch ein Abschluss eines zulagengeförderten Riestervertrages ist über die Pensionskasse möglich. Über den Durchführungsweg der Unterstützungskasse bieten wir Ihren Arbeitnehmern einen günstigen Versicherungsschutz an. Hier können die Zuwendungen in voller Höhe steuerfrei eingezahlt werden. Natürlich beraten wir Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit im Hinblick auf den richtigen Förderweg.
Keinerlei Vermittler- oder andere Abschlussprovisionen
Provisionen für Versicherungsvertreter (wie z.B. bei einer Lebensversicherung) fallen bei uns nicht an.
Gute Performance der Kapitalanlagen
Die Bruttoverzinsung unserer Kapitalanlagen betrug im Jahr 2021 3,74 %.
Sicherheit
Die Anlagestrategie der AHV zielt auf eine langfristige Sicherung der zugesagten Leistungen, eine jederzeit ausreichende Liquiditätsvorsorge sowie die Erwirtschaftung stabiler Renditen auf hohem Niveau. Darüber hinaus verfügt die AHV über ein effizientes und kompetentes Risikomanagement, das die gesamten Kapitalanlagen und deren Risiken täglich bewertet.
Extrem niedrige Verwaltungskosten
Die Tarife der AHV sind im Bereich der Rückdeckungsversicherung ohne Kostenzuschläge und bei den Durchführungswegen Pensionskasse und Unterstützungskasse äußerst günstig kalkuliert. Hierbei handelt es sich ausschließlich um ungezillmerte Tarife. Die AHV unterliegt der strengen staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Minimaler Aufwand
Der Aufwand auf Arbeitgeberseite ist minimal. Lediglich der Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitnehmer ist notwendig und die Übermittlung der Eckdaten an uns. Wir richten ein entsprechendes Konto für Ihren Mitarbeiter ein und Sie überweisen dann die laufenden Beiträge (monatlich oder jährlich) aus der Entgeltumwandlung (also aus dem Brutto des Mitarbeiters) ggf. zusammen mit Ihrem Arbeitgeberzuschuss an uns. Weitere Verpflichtungen sowohl in der aktiven wie in der Rentenphase bestehen für Sie als Arbeitgeber nicht. Auch im Durchführungsweg der Unterstützungskasse übernehmen wir für Sie die Auszahlung in der Leistungsphase.