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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Viele Fragen zu den Durchführungswegen, den Möglichkeiten und vor allem zum Thema Entgeltumwandlung stellen sich im Vorfeld eines Vertragsabschlusses.

Steuerfreie Einzahlung - Die Einzahlung in die Pensionskasse ist steuerfrei bis zu einem Betrag in Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Rentenversicherung West (7.008 EUR p.a. in 2023). Von dieser Einzahlung sind 4% der BBG (3.504 EUR p.a. in 2023 zudem sozialabgabenfrei. Im Durchführungsweg Unterstützungskasse sind die Beitragszahlungen ohne Beschränkung steuerfrei. Diese Einzahlungen sind zusätzlich bis zu 4 % der BBG (2023: max. 3.504 EUR) jährlich sozialabgabenfrei (§14 Abs. 1, Satz 2 SGB IV).

Steuerpflicht bei Auszahlung - Resultieren die Leistungen aus geförderten Beiträgen, so sind diese unabhängig vom Durchführungsweg bei Auszahlung voll steuer- und sozialabgabenpflichtig (Kranken- und Pflegeversicherung bei gesetzlich Krankenversicherten). Entscheiden Sie sich für die Kapitalleistung, so können Sie bei Leistungen einer Unterstützungskasse von der sogenannten "Fünftelungsregelung" profitieren, die zur Abmilderung der Progressionswirkung des Steuertarifs führt.

Flexibilität der Beitragszahlungen - Im Durchführungsweg der Pensionskasse ist die Höhe der Beiträge sehr flexibel. Sie können den Beitrag jederzeit reduzieren oder erhöhen. Bei der Unterstützungskasse sollen die Einzahlungen regelmäßig gleichbleibend oder steigend sein. Eine Reduzierung ist nur in begründeten Fällen (z.B. Arbeitszeitreduzierung) vorgesehen. Eine Beitragsfreistellung ist in beiden Durchführungswegen jederzeit möglich.

Portabilität - Im Durchführungsweg der Pensionskasse haben Sie einen gesetzlichen Mitnahmeanspruch (§ 4 Abs. 3 BetrAVG) bei einem Arbeitgeber-Wechsel. Bei Unterstützungskassenzusagen ist eine Übertragung vergleichbar mit Direktzusagen nur in Ausnahmefällen möglich. Die Versicherung wird nach Ausscheiden beitragsfrei gestellt. Die bis dahin erworbene Anwartschaft bleibt erhalten und nimmt weiterhin am Überschussverfahren teil. Bei Erreichen des Rentenalters kann die Leistung aus der Unterstützungskasse dann beansprucht werden.

AHV Beratungsteam

Michaela Kelm

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Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung

Pensionskasse

In 2002 für jede angestellte Person das Recht auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung eingeführt.


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Unterstützungskasse

Die AHV, Ihr Partner bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer der TÜV Gesellschaften.


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FAQ für Arbeitnehmer

Weitere Informationen finden in unseren Informationsseiten und unseren Fragen & Antworten zu Pensions- und Unterstüzungskasse in unseren FAQ.


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Das AHV Rentenportal

Ihre Renteninformationen auf dem elektronischem Wege. Seien Sie stets informiert und auf dem aktuellsten Stand Ihrer Altersversorgung betreffend.


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Betriebliche Altersversorgung

Beim Abschluss der betrieblichen Altersversorgung läuft alles über die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wir sagen Ihnen gerne, wie die konkreten Schritte ablaufen.


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Infos: 7 Jahre länger

Weitere Informationen finden Sie unter 7jahrelaenger.de, Initiative des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).


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AHV für Arbeitgeber

bAV – lästige Pflicht oder wichtiges Gestaltungselement? Sehen Sie bAV nicht als Arbeitgeberpflicht an, sondern als exzellente Möglichkeit, wichtige Pluspunkte bei Ihren jetzigen und künftigen Mitarbeitern zu sammeln.


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AHV für Arbeitnehmer

Verdrängen Sie als Arbeitnehmer nicht die Frage, wie Ihr Lebensstandard im Rentenalter sein wird. Informieren Sie sich über die wichtigen Eckpunkte der gesetzlichen Rente und die Möglichkeiten einer zusätzlichen Betriebsrente.


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Seit 1924 erfolgreich für Sie da

Vor fast 100 Jahren wurde die AHV als "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG) gegründet. Leistungen stehen beigetretenen Unternehmen sowie deren Mitarbeitern zur Verfügung.


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