Die Geschichte der AHV
Von den Anfängen 1924 bis in die heutige Zeit
Die Anfänge
Bereits vor dem ersten Weltkrieg war der Gedanke aufgetaucht, für die Angehörigen der damaligen Dampfkesselüberwachungs-Vereine eine einheitliche Einrichtung für eine Altersversorgung zu schaffen. Infolge des Krieges und seiner wirtschaftlichen Nachwirkungen wurde diese Initiative jedoch erst zu Beginn der zwanziger Jahre aufgegriffen. So kam es in der 40. Mitgliederversammlung der Dampfkessel-Überwachungs-Vereine im Jahr 1923 in Weimar zur Bildung einer Kommission, die damit betraut wurde, Grundlagen für eine Versorgungseinrichtung auszuarbeiten.
In der Mitgliederversammlung ein Jahr später am 18./19. Juni 1924 in Nürnberg wurde die Satzung endgültig verabschiedet. Sitz der Versorgungsstelle war Wernigerode im Harz. Dort wurde sie auch am 28. Juni 1924 in das Vereinsregister eingetragen. Der Name lautete: „Alters- und Hinterbliebenen-Versorgungsstelle Deutscher Dampfkesselüberwachungs-Vereine e.V. (Versorgungsstelle)“. Das erste Geschäftsjahr begann am 1. Juli 1924. Bei der Gründung hatte die Versorgungsstelle 25 Mitglieder.
Die Zeit bis 1945
Nachdem der Zentralverband der DÜV seinen Sitz änderte, bezog auch die Versorgungsstelle am 1. Oktober 1926 neue Geschäftsräume in Halle/Saale. Nach dem Umzug und der geplanten Neueintragung des Vereins im Vereinsregister stellte sich heraus, dass die AHV nach den Bestimmungen des Gesetzes der Beaufsichtigung des Reichsaufsichtamtes für Privatversicherung untersteht.
Somit erhielt die AHV von der Reichsaufsicht am 17. November 1927 die Befugnis zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Reich. Eine weitere Sitzverlegung nach Berlin erfolgte im Jahre 1934, nachdem sich dort der „Reichsverband“ konstituiert hatte. Die Neuordnung des Überwachungswesens im Jahre 1941 hatte zwangsläufig auch eine Änderung des Namens der Versorgungsstelle zur Folge. Er lautete dann: „Alters- und Hinterbliebenen-Versorgungsstelle der Technischen Überwachungs-Vereine“.
Neuanfang nach dem Krieg
Der Ausgang des zweiten Weltkrieges machte alle bis dahin geleistete Aufbauarbeit mit einem Schlage zunichte. Es schien zunächst, als ob jedes weitere Wirken für die Zukunft in Frage stünde. Erst in der Mitgliederversammlung am 7. Juli 1950 in München wurde der Beschluss gefasst, dass die AHV ihre Tätigkeit wieder aufnehmen sollte. Es wurde weiter festgestellt, dass die AHV in der Zwischenzeit nicht erloschen war.
Als Sitz der AHV wurde Essen bestimmt, nachdem hier die „Vereinigung der Technischen Überwachungs-Vereine“, die die Funktionen des früheren Reichsverbandes übernommen hatte, ebenfalls ansässig war. Einhergehend mit dem Verlust der ehemaligen Ostgebiete für die TÜV hatte die AHV bei Wiederaufnahme der Tätigkeit im Jahr 1950 nur noch 8 Mitglieder.
Zum 40. Jubiläum im Jahr 1964 erhöhte sich die Mitgliederzahl auf 10, bis zum Jahr 1985 auf 12 und im Jahr 1990 waren es 16 Mitgliedsunternehmen. Nach dem Monopolwegfall und Gründung neuer Tochtergesellschaften stieg die Zahl der Mitglieder bis zum Jahr 1995 auf 30, im Jahr 2000 auf 52 und im Jahr 2005 auf 76.
Aktuell gehören mehr als 100 TÜV-Gesellschaften der AHV an, davon 3 große Konzernunternehmen (TÜV NORD, Rheinland und SÜD) mit deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1924 erbringt die AHV Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung exklusiv für die beigetretenen Mitgliedsunternehmen. Sie sichert als Rückdeckungs-Pensionskasse die Verpflichtungen aus unmittelbaren Pensionszusagen der Arbeitgeber gegenüber ihren Belegschaften.
2002 - ein wichtiges Jahr für die bAV
Nach der Novellierung des Betriebsrentengesetzes zum 01.01.2002 erweiterte die AHV ihr Angebot um das direkte Pensionskassengeschäft. Hier bietet die AHV den Mitarbeitern ihrer Mitgliedsunternehmen eine attraktive Möglichkeit zur Durchführung der durch den Gesetzgeber geförderten Entgeltumwandlung. Beiträge hierzu können sowohl durch die Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber finanziert werden. Die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen erlangen hierdurch einen unmittelbaren Versicherungsschutz und Anspruch auf die Versicherungsleistungen.
Am 30. Juni 2005 haben die Mitglieder der AHV den Beschluss zur Namensänderung gefasst. Der Namensteil "Versorgungsstelle" in der Firmenbezeichnung der AHV wurde in "Versicherung" umgewandelt und damit der wirtschaftlichen Funktion der AHV angepasst. Mit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde vom 30. August 2005 führt demzufolge die AHV den Namen:
Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung der Technischen Überwachungs-Vereine -VVaG-
Gründung der Unterstützungskasse
Um das Angebot der betrieblichen Altersversorgung zu erweitern, haben die Vertreter der AHV und der Mitgliedsunternehmen eine Gruppenunterstützungskasse gegründet. Die "AHU" Alters- und Hinterbliebenen-Unterstützungskasse der Technischen Überwachungs-Vereine e.V. wurde am 8. September 2014 in das Vereinsregister in Essen eingetragen.
Der neue Durchführungsweg eröffnet für weitere Mitgliedsunternehmen der AHV die Möglichkeit der Durchführung der Entgeltumwandlung für deren Mitarbeiter. Die AHV ist eine rechtlich selbstständige Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Ihr Geschäftsbetrieb wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Seit 2006 ist sie eine nicht regulierte Pensionskasse im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Die Aufgabe der AHV ist seit fast 100 Jahren die Sicherstellung einer zuverlässigen betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter unserer Mitgliedsunternehmen. Die Leistungen der AHV sind im Alter sowie im Falle der Invalidität der versicherten Personen fällig. Neben den versicherten Mitarbeitern und den Ruhegehaltsempfängern umfasst die Versorgung auch deren Hinterbliebene.