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Durchführungswege

5 Durchführungswege bei der betrieblichen Altersversorgung

Für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung gibt es insgesamt 5 Durchführungswege. Hierbei wird unterschieden zwischen den versicherungsförmigen Durchführungswegen und den nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen.

Versicherungsförmige Durchführungswege

An erster Stelle ist hier die Pensionskasse zu nennen. Daneben gibt es noch den Pensionsfonds und die Direktversicherung. Wie der Name bereits sagt, ist für diese Durchführungswege typisch, dass es sich um Versicherungen (beim Pensionsfonds Quasi-Versicherung) handelt, die Beiträge einnehmen und den Arbeitnehmern eine spätere Rente garantieren und diese auch selber auszahlen. Die garantierte Rente erhöht sich später durch die angefallenen Überschüsse. Auch bezüglich der Förderung werden diese Durchführungswege gleich behandelt.

Nicht versicherungsförmige Durchführungswege

Zu den nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen gehört die Direktzusage (auch unmittelbare Versorgungszusage genannt) und die Unterstützungskasse. Bei der Direktzusage steht der Arbeitgeber unmittelbar für die Erfüllung seiner Zusage gerade und zahlt auch später die Betriebsrente aus. Bei der Unterstützungskasse ist es prinzipiell genauso, nur dass der Arbeitgeber sich der Unterstützungskasse als externem Dienstleister für die Abwicklung bedient. In beiden Fällen ist es üblich, dass der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse die zugesagte Betriebsrente rückdeckt, so dass die Risiken auf die Rückdeckungsversicherung übergehen. Auch fördertechnisch werden beide Durchführungswege gleich behandelt.

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