Beitragszahlung
Beitragszahlung in der betrieblichen Altersversorgung
Wie der Name „Betriebliche Altersversorgung“ bereits sagt, läuft hier alles über den Arbeitgeber. Insbesondere werden die laufenden Beiträge vom Arbeitgeber abgeführt, genauso wie in der gesetzlichen Sozialversicherung.
Entgeltumwandlung
Nach dem Betriebsrentengesetz haben Sie einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Gehaltes nicht ausbezahlt wird, sondern direkt in die betriebliche Altersversorgung fließt und zwar vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, also brutto für netto, was in den meisten Fällen einer Förderung von mehr als 50 % entspricht.
Arbeitgeberfinanzierung
Möglich ist natürlich auch, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung zusätzlich zu Ihrem Gehaltsanspruch zusagt, also die Finanzierung alleine übernimmt. In diesem Fall merken Sie quasi Nichts davon auf Ihrer Gehaltsabrechnung, zumindest werden Sie im Regelfall nicht mit zusätzlichen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen belastet, so dass Ihr Nettogehalt unverändert bleibt. Auch hier gibt es natürlich Höchstgrenzen, die unter Förderung bAV erläutert werden.
Mischfinanzierung
Die häufigste Finanzierungsform der bAV ist wohl die Mischfinanzierung. Hier beteiligt sich Ihr Arbeitgeber entweder mit einem festen Betrag an Ihrer bAV oder gewährt Ihnen einen prozentualen Zuschuß zu dem von Ihnen für die bAV umgewandelten Gehaltsbestandteil.
Abführung des Beitrages
Die Abführung des Beitrages erfolgt immer durch den Arbeitgeber - wie bei der gesetzlichen Sozialversicherung.
Finanzierung des Beitrages
- nur Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung)
- nur Arbeitgeber (Arbeitgeberfinanzierung)
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Mischfinanzierung)
Betriebsrente bAV