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Die Leistungen der Unterstützungskassentarife

Der Rückdeckungstarif Dynamik

Die Leistungen der AHU-Unterstützungskasse werden kongruent, also leistungsgleich durch den Tarif Dynamik der AHV rückgedeckt. Der Tarif „Dynamik 21" gilt für Neuverträge, die ab dem Jahr 2021 abgeschlossen werden. Der Tarif „Dynamik 17" gilt für Verträge, die in den Jahren 2017 bis 2020 abgeschlossen wurden. Für Verträge des Jahres 2015 bis 2016 gilt der Tarif "Dynamik 15", für 2014 der Tarif „Dynamik 14“. Die Tarife bieten Ihnen attraktive Versorgungsleistungen, die u.a. ein Kapitalwahlrecht und eine lebenslange Rentenzahlung umfassen.

Der Hinterbliebenenschutz kann zu Beginn des Vertrages abgewählt werden. Diese zu Beginn des Vertrages getroffene Entscheidung kann einmal während der Vertragslaufzeit - bis zum Beginn der Leistungsphase - rückgängig gemacht werden.

Mit Vollendung des 65./67. (je nach Tarif) Lebensjahres und Eintritt in den Ruhestand erhält die versicherte Person eine lebenslange Rente. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Prämienhöhe und dem Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente kann auf Antrag gewährt werden, sobald der Versorgungsberechtigte auch die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente vor Vollendung des 65./67. (je nach Tarif) Lebensjahres (bzw. vor der Regelaltersgrenze - je nach Tarif) in Anspruch nimmt. Bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente wird für die gesamte Rentenlaufzeit ein versicherungsmathematischer Abschlag vorgenommen.

Im Falle der vollen Erwerbsminderung zahlen wir für die betroffene Person eine lebenslange Rente in Höhe von 100 % der bis dahin erreichten Anwartschaft.

Nach dem Tod der versicherten Person erhält der Ehepartner eine lebenslange Witwen-/ Witwerrente in Höhe von 50 % der Rente bzw. der bis dahin erreichten Anwartschaft. Die Zahlung der Hinterbliebenenbezüge beginnt mit dem auf den Todestag des Versorgungsberechtigten folgenden Monatsersten. Rentenzahlungen erfolgen auch an den (auch gleichgeschlechtlichen) Lebenspartner. Bedingung ist dabei eine gemeinsame Haushaltsführung und die schriftliche namentliche Benennung.

Die Halbwaisenrente beträgt pro Kind 12 % der Rente bzw. der bis dahin erreichten Anwartschaft, Vollwaisen erhalten 20 %. Die Zahlung der Waisenrente erfolgt max. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Es kann eine 100%-ige Kapitalzahlung anstelle der lebenslangen Rentenzahlung gewählt werden. Alternativ steht auch eine Teilkapitalzahlung zur Wahl. Dabei wird ein Teilbetrag von (bis zu) 30 % des angesparten Kapitals ausgezahlt, während der Rest als Rentenzahlung erfolgt. Die Kapitaloption kann frühestens 1 Jahr und spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn ausgeübt werden.

Jeder eingezahlte Beitrag wird in eine garantierte Rentenanwartschaft umgerechnet. Wenn der Hinterbliebenenschutz abgewählt wird, erhöht dies die Alter- und Invalidenrentenleistung um einen festen Aufschlag. Die Rentenzahlungen erfolgen monatlich jeweils zum Ersten eines Monats. Der erwirtschaftete Überschuss wird ausschließlich zur Leistungserhöhung verwendet und erhöht die garantierte Rente bereits während der Anwartschaftsphase. Die laufenden Rentenleistungen werden neben der garantierten Rentenerhöhung von 1 % in der Leistungsphase zusätzlich um die laufende Überschussbeteiligung erhöht.


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AHV für Arbeitgeber

bAV – lästige Pflicht oder wichtiges Gestaltungselement? Sehen Sie bAV nicht als Arbeitgeberpflicht an, sondern als exzellente Möglichkeit, wichtige Pluspunkte bei Ihren jetzigen und künftigen Mitarbeitern zu sammeln.


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AHV für Arbeitnehmer

Verdrängen Sie als Arbeitnehmer nicht die Frage, wie Ihr Lebensstandard im Rentenalter sein wird. Informieren Sie sich über die wichtigen Eckpunkte der gesetzlichen Rente und die Möglichkeiten einer zusätzlichen Betriebsrente.


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Seit 1924 erfolgreich für Sie da

Vor fast 100 Jahren wurde die AHV als "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG) gegründet. Leistungen stehen beigetretenen Unternehmen sowie deren Mitarbeitern zur Verfügung.


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Das AHV Rentenportal

Ihre Renteninformationen auf dem elektronischem Wege. Seien Sie stets informiert und auf dem aktuellsten Stand Ihrer Altersversorgung betreffend.


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Betriebliche Altersversorgung

Beim Abschluss der betrieblichen Altersversorgung läuft alles über die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wir sagen Ihnen gerne, wie die konkreten Schritte ablaufen.


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Infos: 7 Jahre länger

Weitere Informationen finden Sie unter 7jahrelaenger.de, Initiative des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).


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