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Versicherungsarten

Für die Versicherung eines versorgungsberechtigten TÜV-Mitarbeiters stehen nach den Technischen Geschäftsplänen der AHV wahlweise die Versicherungsformen Grundrente und Steigerungsrente zur Verfügung.

Grundrente

Bei der Grundrente handelt es sich um eine ab Versicherungsbeginn gleichbleibende Anwartschaft auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. Beispiel: Für einen Arbeitnehmer (Alter: 40 Jahre) wird eine Rückdeckungsversicherung in der Versicherungsform „Grundrente“ abgeschlossen. Die Grundrente soll 12.000 EUR p.a. betragen. Wird dieser Arbeitnehmer nach 5 Jahren Invalide, dann erhält das Mitglied (Unternehmen) eine Invalidenrente in Höhe von 12.000 EUR p.a.. Im Todesfall würde für die Ehefrau bzw. den Ehemann eine Witwen- bzw. Witwerrente in Höhe von 7.200 EUR p.a. (60 % der Anwartschaft) an das Unternehmen gezahlt werden.

Steigerungsrente

Unter der Steigerungsrente versteht man eine bis zum Eintritt des Versorgungsfalles gleichmäßig steigende Anwartschaft auf eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. Beispiel: Für einen Arbeitnehmer (Alter: 40 Jahre) wird eine Rückdeckungsversicherung in der Versicherungsform „Steigerungsrente“ abgeschlossen. Die Anwartschaft soll jedes Jahr gleichmäßig um 480 EUR steigen, so dass nach 25 Jahren eine Anwartschaft von 12.000 EUR p.a. erreicht wird. Würde der Arbeitnehmer in diesem Fall nach 5 Jahren Invalide werden, so wäre bis zu diesem Zeitpunkt lediglich eine Anwartschaft in Höhe von 5 x 480 EUR = 2.400 EUR p.a. erreicht. Im Todesfall würde für den hinterbliebenen Ehepartner 60 % der bis dahin erreichten Anwartschaft, also 1.440 EUR gezahlt werden. Da die Rentenhöhe nicht von Beginn an in voller Höhe ausfinanziert ist, fällt die Versicherungsprämie niedriger aus

Flexibilität

Auch eine Kombination aus Grundrente und Steigerungsrente ist möglich ebenso wie die jederzeitige - auch im Status Rentner oder Witwe/Witwer- Höherversicherung der bestehenden Rückdeckungsversicherungen. Als Versicherungsbeginn gilt jeweils der 01. Januar.

AHV für Arbeitgeber

bAV – lästige Pflicht oder wichtiges Gestaltungselement? Sehen Sie bAV nicht als Arbeitgeberpflicht an, sondern als exzellente Möglichkeit, wichtige Pluspunkte bei Ihren jetzigen und künftigen Mitarbeitern zu sammeln.


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AHV für Arbeitnehmer

Verdrängen Sie als Arbeitnehmer nicht die Frage, wie Ihr Lebensstandard im Rentenalter sein wird. Informieren Sie sich über die wichtigen Eckpunkte der gesetzlichen Rente und die Möglichkeiten einer zusätzlichen Betriebsrente.


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Seit 1924 erfolgreich für Sie da

Vor 100 Jahren wurde die AHV als "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG) gegründet. Leistungen stehen beigetretenen Unternehmen sowie deren Mitarbeitern zur Verfügung.


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103
TÜV-Mitglieder
18.893
Versicherte Personen
14.871
Prämieneinnahmen (2023, T€)
1924
Gründungsjahr

Das AHV Rentenportal

Ihre Renteninformationen auf dem elektronischem Wege. Seien Sie stets informiert und auf dem aktuellsten Stand Ihrer Altersversorgung betreffend.


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Betriebliche Altersversorgung

Beim Abschluss der betrieblichen Altersversorgung läuft alles über die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wir sagen Ihnen gerne, wie die konkreten Schritte ablaufen.


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Infos: 7 Jahre länger

Weitere Informationen finden Sie unter 7jahrelaenger.de, Initiative des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).


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