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Leistungen der Pensionskassentarife

Unsere Tarife im Durchführungsweg Pensionskasse bieten Ihren Mitarbeitern sämtliche zeitgemäßen Versicherungsleistungen und zudem interessante neue Optionen.


In dem aktuellen Tarif Direkt 21 kann der Hinterbliebenenschutz (Ehegatten-, Lebenspartner- und Waisenrente) abgewählt werden. Diese zu Beginn des Vertrages getroffene Entscheidung kann einmal während der Vertragslaufzeit - bis zum Beginn der Leistungsphase - rückgängig gemacht werden.

Mit Erreichen des 65./67. Lebensjahres (je nach Tarif) und Eintritt in den Ruhestand erhält die versicherte Person eine lebenslange Altersrente. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Prämienhöhe und dem Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente kann auf Antrag gewährt werden, sobald der Versorgungsberechtigte auch die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nimmt. Bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente wird für die gesamte Rentenlaufzeit ein versicherungsmathematischer Abschlag vorgenommen.

Im Falle der vollen Erwerbsminderung zahlen wir für die betroffene Person eine lebenslange Rente in Höhe von 100 % der bis dahin erreichten Anwartschaft.

Nach dem Tod der versicherten Person erhält der Ehepartner eine lebenslange Witwen-/ Witwerrente in Höhe von 50 % der Rente bzw. der bis dahin erreichten Anwartschaft. (Tarif Direkt: 60% nur an die Witwe/Witwer) Die Zahlung der Hinterbliebenenbezüge beginnt mit dem auf den Todestag des Versorgungsberechtigten folgenden Monatsersten.

Nach dem Tod der versicherten Person erhält auch der (auch gleichgeschlechtliche) Lebenspartner eine Rente in gleicher Höhe wie der Ehepartner. Bedingung ist dabei eine gemeinsame Haushaltsführung und die schriftliche namentliche Benennung. (Dies gilt nicht für den Tarif Direkt)

Die Halbwaisenrente beträgt pro Kind 12 % der Rente bzw. der bis dahin erreichten Anwartschaft, Vollwaisen erhalten 20 %. Die Zahlung der Waisenrente erfolgt max. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Der versicherte kann eine Kapitalzahlung anstelle der lebenslangen Rentenzahlung wählen (zu beachten sind die steuerlichen Folgen bzw. die Rückzahlungspflicht der Riesterförderung bei voller Kapitalzahlung). Alternativ steht auch eine Teilkapitalauszahlung zur Wahl. Dabei wird ein Teilbetrag von bis zu 30 % des angesparten Kapitals ausgezahlt, während der Rest als Rentenzahlung erfolgt. Die Kapitaloption kann frühestens 1 Jahr und muss bis spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn ausgeübt werden.

Flexible Prämienhöhe und Förderungsweg

Die Höhe der Prämienzahlung kann jedes Jahr erhöht, verringert oder Zahlungen auch ganz ausgesetzt werden. Auch der Förderungsweg kann jedes Jahr neu gewählt werden.

Die Rentenzahlungen erfolgen monatlich jeweils zum Monatsanfang. Der erwirtschaftete Überschuss wird ausschließlich zur Leistungserhöhung verwendet, somit erübrigt sich die Rentenanpassung gem. § 16 BetrAVG.

Wenn der Hinterbliebenenschutz abgewählt wird, erhält der Versicherte in der Leistungsphase einen festen Aufschlag auf die Alters- und Invalidenrentenleistung des Tarifs. (in den Tarifen gültig ab 2015 möglich)


Informationen zu Pensionskassentarifen



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Weitere Informationen finden Sie unter 7jahrelaenger.de, Initiative des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).


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