Beiträge und Überschussverwendung
Informationen zu unseren Tarifen
Beitragszahlung
Unabhängig von der Wahl der Versicherungsform (Grundrente bzw. Steigerungsrente) können die Versicherungsprämien sowohl als Einmalprämie oder auch als laufende Jahresprämien entrichtet werden.
Die laufenden Beiträge sind jeweils zum 1. des Quartals und Einmalbeiträge zum 1.1. fällig. Die Prämien sind Nettoprämien. Prämienzuschläge für Verwaltungs- und Abschlusskosten werden nicht erhoben. Die Verwaltungskosten werden aus dem laufenden Geschäftsergebnis bestritten.
Überschussverwendung
Der gesamte erwirtschaftete Überschuss wird nach der Dotierung gesetzlich vorgeschriebenen Solvabilitätserfordernisse bzw. einer etwaigen Deckungskapitalstärkung auf die Mitglieder nach Maßgabe der jeweiligen Deckungsrückstellung verteilt.
Die Sonderzuführung zum Deckungskapital dient der Abdeckung von Risiken, die bei festgestellten Abweichungen der biometrischen Grundlagen entstehen können. Den Mitgliedsunternehmen werden diese Beträge in Form von zu bilazierenden Vermögenswerten gutgeschrieben.
Bei einer erfolgten Überschussbeteiligung ist es so möglich, den Überschussanteil des Mitgliedes auf die einzelnen Versicherungen zu verteilen und als Einmalbetrag zur Finanzierung eines zusätzlichen Leistungsbausteines bzw. für die Erhöhung der laufenden Leistung zu verwenden. Es wird hierdurch ein Dynamisierungseffekt bei den Rentenleistungen erreicht.
Todesfallregelung
Eine Beitragsrückgewähr im Todesfall ist nicht vorgesehen, wohl aber eine Hinterbliebenenversorgung. Deckungskapital, das im Todesfall (wenn keine Hinterbliebenenversorgung mehr zu leisten ist) noch zur Verfügung steht, kommt der Versichertengemeinschaft zu Gute und deckt die fälligen Rentenzahlungen für die Fälle, bei denen das Deckungskapital bereits aufgezehrt ist. Durch das Kollektivmodell ist ein kostengünstiger Ausgleich des Langlebigkeitsrisikos in der Gemeinschaft der Versicherten möglich.