Wir freuen uns auf Ihre Anfrage     0201 / 89809-0      info@ahv-tuev.de

Beiträge und Überschussverwendung

Informationen zu unseren Tarifen

Beitragszahlung

Unabhängig von der Wahl der Versicherungsform (Grundrente bzw. Steigerungsrente) können die Versicherungsprämien sowohl als Einmalprämie oder auch als laufende Jahresprämien entrichtet werden.

Die laufenden Beiträge sind jeweils zum 1. des Quartals und Einmalbeiträge zum 1.1. fällig. Die Prämien sind Nettoprämien. Prämienzuschläge für Verwaltungs- und Abschlusskosten werden nicht erhoben. Die Verwaltungskosten werden aus dem laufenden Geschäftsergebnis bestritten.

Überschussverwendung

Der gesamte erwirtschaftete Überschuss wird nach der Dotierung gesetzlich vorgeschriebenen Solvabilitätserfordernisse bzw. einer etwaigen Deckungskapitalstärkung auf die Mitglieder nach Maßgabe der jeweiligen Deckungsrückstellung verteilt.

Die Sonderzuführung zum Deckungskapital dient der Abdeckung von Risiken, die bei festgestellten Abweichungen der biometrischen Grundlagen entstehen können. Den Mitgliedsunternehmen werden diese Beträge in Form von zu bilazierenden Vermögenswerten gutgeschrieben.

Bei einer erfolgten Überschussbeteiligung ist es so möglich, den Überschussanteil des Mitgliedes auf die einzelnen Versicherungen zu verteilen und als Einmalbetrag zur Finanzierung eines zusätzlichen Leistungsbausteines bzw. für die Erhöhung der laufenden Leistung zu verwenden. Es wird hierdurch ein Dynamisierungseffekt bei den Rentenleistungen erreicht.

Todesfallregelung

Eine Beitragsrückgewähr im Todesfall ist nicht vorgesehen, wohl aber eine Hinterbliebenenversorgung. Deckungskapital, das im Todesfall (wenn keine Hinterbliebenenversorgung mehr zu leisten ist) noch zur Verfügung steht, kommt der Versichertengemeinschaft zu Gute und deckt die fälligen Rentenzahlungen für die Fälle, bei denen das Deckungskapital bereits aufgezehrt ist. Durch das Kollektivmodell ist ein kostengünstiger Ausgleich des Langlebigkeitsrisikos in der Gemeinschaft der Versicherten möglich.

AHV für Arbeitgeber

bAV – lästige Pflicht oder wichtiges Gestaltungselement? Sehen Sie bAV nicht als Arbeitgeberpflicht an, sondern als exzellente Möglichkeit, wichtige Pluspunkte bei Ihren jetzigen und künftigen Mitarbeitern zu sammeln.


Mehr Informationen

AHV für Arbeitnehmer

Verdrängen Sie als Arbeitnehmer nicht die Frage, wie Ihr Lebensstandard im Rentenalter sein wird. Informieren Sie sich über die wichtigen Eckpunkte der gesetzlichen Rente und die Möglichkeiten einer zusätzlichen Betriebsrente.


Mehr Informationen

Seit 1924 erfolgreich für Sie da

Vor fast 100 Jahren wurde die AHV als "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG) gegründet. Leistungen stehen beigetretenen Unternehmen sowie deren Mitarbeitern zur Verfügung.


Mehr Informationen
105
TÜV-Mitglieder
18.893
Versicherte Personen
11.707
Prämieneinnahmen (2022, T€)
1924
Gründungsjahr

Das AHV Rentenportal

Ihre Renteninformationen auf dem elektronischem Wege. Seien Sie stets informiert und auf dem aktuellsten Stand Ihrer Altersversorgung betreffend.


Mehr Informationen

Betriebliche Altersversorgung

Beim Abschluss der betrieblichen Altersversorgung läuft alles über die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wir sagen Ihnen gerne, wie die konkreten Schritte ablaufen.


Mehr Informationen

Infos: 7 Jahre länger

Weitere Informationen finden Sie unter 7jahrelaenger.de, Initiative des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).


Mehr Informationen
www.ahv-tuev.de
Impressum  Datenschutz  Mitglieder  Kontakt