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Vorherige Bestandskunden-Tarife

AHV - historische Pensionskassentarife

Wir haben verschiedene Pensionskassentarife. Ausschlaggebend für den für Sie persönlich gültigen Tarif ist der Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses. Für bestehende Verträge aus Vertragsabschlüssen von 2017 bis 2020 gilt der Tarif "Direkt 17", von 2015 bis 2016 gilt der Tarif "Direkt 15", von 2012 bis 2014 gilt der Tarif "Direkt 12", von 2008 bis 2011 gilt der Tarif "Direkt 08", in 2007 gilt der Tarif "Direkt 07", in 2006 gilt der Tarif "Direkt 06" und für Abschlüsse vor 2006 gilt der Tarif "Direkt". Seit 2021 gilt der aktuelle Tarif "Direkt 21".

Mit Vollendung des 65./67. Lebensjahres (je nach Tarif) und Eintritt in den Ruhestand erhält die versicherte Person eine lebenslange Rente. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Prämienhöhe, dem Geschlecht (seit 2012 gelten geschlechtsneutrale Tarife) und dem Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente kann auf Antrag gewährt werden. Bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente wird für die gesamte Rentenlaufzeit ein versicherungsmathematischer Abschlag vorgenommen.

Im Falle der vollen Erwerbsminderung zahlen wir für die betroffene Person eine Rente in Höhe von 100 % der bis dahin erreichten Anwartschaft für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente kann auf Antrag gewährt werden, sobald der Versorgungsberechtigte auch die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente vor Vollendung des 67. Lebensjahres in Anspruch nimmt. Bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente wird für die gesamte Rentenlaufzeit ein versicherungsmathematischer Abschlag, bei Hinausschieben ein Zuschlag vorgenommen.

Nach dem Tod der versicherten Person erhält der Ehepartner eine lebenslange Witwen-/ Witwerrente in Höhe von 60 % (Tarif „Direkt“) bzw. 50 % (ab Tarif „Direkt 06“) der Rente bzw. der bis dahin erreichten Anwartschaft. Die Zahlung der Hinterbliebenenbezüge beginnt mit dem auf den Todestag des Versorgungsberechtigten folgenden Monatsersten.

Gilt nur für den Tarif „Direkt“: Heiratet ein/e rentenberechtigte/r Witwe/Witwer erneut, entfällt diese Ehegattenrente. In diesem Fall zahlt die AHV eine Abfindung in Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Rente.

Rentenzahlungen erfolgen auch an Ihre/n (auch gleichgeschlechtlichen/n) Lebenspartner/in. Voraussetzung ist, dass der Versorgungsberechtigte die Lebenspartnerin/ den Lebenspartner vor seinem Tod unter Angabe der Anschrift und des Geburtsdatums schriftlich namentlich benannt und schriftlich versichert hat, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht, oder dass im Todeszeitpunkt eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes besteht.

Rentenzahlungen erfolgen auch an Ihren (auch gleichgeschlechtlichen) Lebenspartner. Voraussetzung ist, dass die versorgungsberechtigte Person die Lebenspartnerin/den Lebenspartner vor seinem Tod unter Angabe der Anschrift und des Geburtsdatums schriftlich namentlich benennt und schriftlich versichert hat, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht, oder dass im Todeszeitpunkt eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes besteht.

Die Halbwaisenrente beträgt pro Kind 12 % der Rente bzw. der bis dahin erreichten Anwartschaft, Vollwaisen erhalten 20 %. Die Zahlung der Waisenrente erfolgt max. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Auf Antrag erhält die versorgungsberechtigte Person anstelle einer Altersrente einen Einmalkapitalbetrag, der versicherungstechnisch ermittelt wir und zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung steht (Einmalkapitalauszahlung). Alternativ steht auch eine Teilkapitalzahlung zur Wahl. Dabei wird ein Teilbetrag von bis zu 30% des angesparten Kapitals ausgezahlt, während die verbleibende Summe zur laufenden Rentenzahlung genutzt wird.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine gewünschte Kapitalauszahlung rechtzeitig, bis spätestens 3 Monate vor tatsächlichem Renteneintritt, beantragen müssen.

Die Einmalkapitalauszahlung stellt für Verträge nach § 10a EStG ("Riesterförderung") eine schädliche Verwendung dar.

Der Antrag auf 100% Kapitalauszahlung ohne versicherungsmathematischen Abschlag im Tarif Direkt (Verträge bis 2005) ist spätestens 3 Jahre vor dem Beginn der Auszahlungsphase (tatsächlicher Renteneintritt) zu stellen und bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.

Sie können die Höhe der Prämien jedes Jahr erhöhen (in den jeweils aktuell gültigen offenen Tarif), verringern oder die Zahlungen auch ganz aussetzen. Auch den Förderungsweg (§ 3 Nr. 63 ESTG: 8% der BBG Rentenversicherung West steuerfrei, bis 4% der BBG Rentenversicherung West sozialabgabenfrei oder § 10a EStG mit Riesterzulagen) können Sie jedes Jahr neu wählen. Voraussetzung ist immer die Zustimmung Ihres Arbeitgebers.

Die Rentenzahlungen erfolgen monatlich jeweils zum Ersten eines Monats. Der erwirtschaftete Überschuss wird ausschließlich zur Leistungserhöhung verwendet, somit erübrigt sich die Rentenanpassung gem. § 16 BetrAVG.


Tarif Informationen

AHV für Arbeitgeber

bAV – lästige Pflicht oder wichtiges Gestaltungselement? Sehen Sie bAV nicht als Arbeitgeberpflicht an, sondern als exzellente Möglichkeit, wichtige Pluspunkte bei Ihren jetzigen und künftigen Mitarbeitern zu sammeln.


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AHV für Arbeitnehmer

Verdrängen Sie als Arbeitnehmer nicht die Frage, wie Ihr Lebensstandard im Rentenalter sein wird. Informieren Sie sich über die wichtigen Eckpunkte der gesetzlichen Rente und die Möglichkeiten einer zusätzlichen Betriebsrente.


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Seit 1924 erfolgreich für Sie da

Vor fast 100 Jahren wurde die AHV als "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG) gegründet. Leistungen stehen beigetretenen Unternehmen sowie deren Mitarbeitern zur Verfügung.


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Das AHV Rentenportal

Ihre Renteninformationen auf dem elektronischem Wege. Seien Sie stets informiert und auf dem aktuellsten Stand Ihrer Altersversorgung betreffend.


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Betriebliche Altersversorgung

Beim Abschluss der betrieblichen Altersversorgung läuft alles über die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wir sagen Ihnen gerne, wie die konkreten Schritte ablaufen.


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Infos: 7 Jahre länger

Weitere Informationen finden Sie unter 7jahrelaenger.de, Initiative des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).


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