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Unterstützungskassentarif Dynamik 21

Der Unterstützungskassentarif Dynamik 21 für Abschlüsse ab 01.01.2021.

Der Hinterbliebenenschutz kann zu Beginn des Vertrages abgewählt werden. Diese zu Beginn des Vertrages getroffene Entscheidung kann einmal während der Vertragslaufzeit - bis zum Beginn der Leistungsphase - rückgängig gemacht werden.

Mit Vollendung des 67. Lebensjahres und Eintritt in den Ruhestand erhält die versicherte Person eine lebenslange Rente. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Prämienhöhe und dem Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn und entspricht der Summe der in den einzelen Kalenderjahren erworbenen Rentenbausteine.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente kann auf Antrag gewährt werden, sobald der Versorgungsberechtigte auch die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente vor Vollendung des 67. Lebensjahres in Anspruch nimmt. Bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente wird für die gesamte Rentenlaufzeit ein versicherungsmathematischer Abschlag, bei Hinausschieben ein Zuschlag vorgenommen.

Im Falle der vollen Erwerbsminderung zahlen wir für die betroffene Person eine Rente in Höhe von 100 % der bis dahin erreichten Anwartschaft für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Die Zahlung beginnt mit dem auf den Ersten des Monats, ab dem die Vorausetzungen für die Gewährung der Invalidenrente vorliegen.

Nach dem Tod der versicherten Person erhält der Ehepartner eine lebenslange Witwen-/ Witwerrente in Höhe von 50 % der Rente bzw. der bis dahin erreichten Anwartschaft. Die Zahlung der Hinterbliebenenbezüge beginnt mit dem auf den Todestag des Versorgungsberechtigten folgenden Monatsersten.

Rentenzahlungen erfolgen auch an Ihren (auch gleichgeschlechtlichen) Lebenspartner. Voraussetzung ist, dass die versorgungsberechtigte Person die Lebenspartnerin/den Lebenspartner vor seinem Tod unter Angabe der Anschrift und des Geburtsdatums schriftlich namentlich benennt und schriftlich versichert hat, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht, oder dass im Todeszeitpunkt eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes besteht.

Die Halbwaisenrente beträgt pro Kind 12 % der Rente bzw. der bis dahin erreichten Anwartschaft, Vollwaisen erhalten 20 %. Die Zahlung der Waisenrente erfolgt max. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Auf Antrag erhält die versorgungsberechtigte Person anstelle einer Altersrente einen Einmalkapitalbetrag, der versicherungstechnisch ermittelt wird und zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung steht (Einmalkapitalauszahlung). Alternativ steht auch eine Teilkapitalzahlung zur Wahl. Dabei wird ein Teilbetrag von bis zu 30% Ihres angesparten Kapitals ausgezahlt, während die verbleibende Summe zur laufenden Rentenzahlung genutzt wird.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine gewünschte Kapitalauszahlung rechtzeitig, bis spätestens 3 Monate vor tatsächlichem Renteneintritt, beantragen müssen.

Fest vereinbarte Prämien sichern Ihnen eine kalkulierbare Altersversorgung zu. Eine Beitragserhöhung erfolgt in den für Neuverträge offenen Tarif. Wenn der Hinterbliebenenschutz abgewählt wird, erhalten Sie in der Leistungsphase einen versicherungsmathematischen Aufschlag auf die Alters-/Invalidenrentenleistung des Tarifs „Dynamik 21". Die Rentenzahlungen erfolgen monatlich jeweils zum Ersten eines Monats. Der erwirtschaftete Überschuss wird ausschließlich zur Leistungserhöhung verwendet und erhöht Ihre Rentenhöhe bereits während der Anwartschaftsphase. Die laufenden Rentenleistungen werden neben der Mindestanpassung (1 %) zusätzlich um die laufende Überschussbeteiligung erhöht.


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Weitere Informationen finden Sie unter 7jahrelaenger.de, Initiative des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).


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